
Stetig steigende Mietpreise und die wohnungswirtschaftliche Situation bringt es mit sich, dass Untermietverhältnisse immer häufiger vorkommen. Das bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 553 die “Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte” im Mietrecht- also die Untervermietung von Wohnräumen.